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Suchtprävention
So ein Schwachsinn!
Auf www.lottospielen-nds.de steht seit einigen Tagen die Meldung:

Ich lach’ mir ‘nen Ast und setz’ mich drauf!
„Grund ist das in ganz Deutschland gültige Internet-Spielverbot.“ Und was schert das die ausländischen Firmen mit Ihren Online-Casinos und virtuellen Poker-Spieltischen? Die, gegen die es etwas bewirken soll, interessiert es doch überhaupt nicht, daß es dieses Gesetz überhaupt gibt!
Zuerst wurde das Lotto-Spielen nur eingeschränkt, weil die Gefahr der Spielsucht besteht. Beim Lotto-Spielen! Und jetzt wird es online gleich ganz verboten …
Äh, Spielsucht? Kennt etwa irgendjemand auch nur einen einzigen Lotto-Süchtigen, der mit schweißnassen Händen mit dem Spielschein in der Hand vorm Fernseher sitzt, weil er weiß, daß er, wenn er jetzt nicht endlich gewinnt, alles verspielt hat?
Na gut, Online-Glücksspiel wurde also aus Verbraucherschutzgründen verboten. Aber warum setzt man dann gleichzeitig das Mindestalter für Call-In-TV-Shows von 18 auf 16 herab? Also für Leute, die nicht mal erwachsen, geschäftlich noch ziemlich unerfahren und leicht durch Call-In-„Moderatoren“ beeinflußbar sind?
Es liegt doch nicht etwa daran, daß der Staat an den Einnahmen deutscher Call-In-TV-Firmen kräftig mitverdient?
Lesetip: Unter
www.call-in-tv.net kann jeder nachlesen, mit welchen unseriösen Mitteln diese modernen Hütchenspieler arbeiten.
Als rechtliche Vorschrift gilt z. B.: „Die Veranstaltung eines Gewinnspieles mit einer 0137-Rufnummer mit Kosten in Höhe von 0,49 EUR/Anruf stellt kein strafbares Glücksspiel dar, da der Einsatz unerheblich ist. Die Unerheblichkeit kann jedoch dann überschritten werden, wenn der Teilnehmer zu mehrmaligen Anrufen aufgefordert und motiviert wird.“
Wie bitte? 0,49 EUR sind unerheblich? Per Wahlwiederholung wird man sein Geld hier doch viel schneller los als an einem Geldspielautomaten, bei dem man wenigstens eine reelle Gewinnchance hat. Der Moderator einer Call-In-Show fordert außerdem die ganze Zeit über zum Anrufen auf, er tut ja gar nichts anderes!
Wenn man dann dort anruft, bekommt man in 99,9% aller Fälle von einem Abwimmelcomputer gesagt: „Dieses Mal hatten Sie leider kein Glück.“ Unter ernsthaftem Verbraucherschutz verstehe ich, daß dieser Computer nach dem dritten Versuch den Anrufer für einen Monat kostenlos abweisen müßte, damit eben kein Spielsüchtiger irgendwann Telefonrechnungen von mehreren hundert Euro hat!