Archive für 13.1.2008

So kann man auch das Rücksenderecht umgehen …

Gerade bei Ebay unter einer Artikelbeschreibung gesehen:

„Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, daß sich unser Angebot ausschließlich an Gewerbetreibende und Freiberufler bzw an Personen richtet, die o.g Gegenstand im Rahmen Ihrer selbständigen gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit verwenden. Mit Abgabe eines Angebotes erklären Sie, daß Sie zum angegebenen Personenkreis gehören und daher für Sie ein 14-tägiges Rückgaberecht nicht zutrifft. Alle anderen Rechte, die Ihnen ansonsten im Rahmen eines Kaufvertrages zustehen, bleiben bestehen.“

So kann man auch das Rücksenderecht nach BGB umgehen …

Mein Urteil: Absolut geschickt eingefädelt! Wenn ein Privatmensch die Ware kauft, hat er kein Rückgaberecht.

Also sollte ein Privatmensch dort auch absolut nichts kaufen!

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