Archive für 10.12.2007

Schlecht ausgedrückt …

Ocean-Wave: eigenartige Altersangaben

Meine Frau stieß gerade auf diese eigenartigen Angaben: „Bis zum vollendeten dritten Lebensjahr“ bedeutet „bis einschließlich zum dritten Geburtstag“, denn am dritten Geburtstag hat man das dritte Lebensjahr vollendet. (Den ersten Geburtstag feiert man, wenn das erste Jahr vollendet ist, usw.) Das heißt also auch, wenn ein Kind 4 ist, dann hat es bereits das vierte Lebensjahr vollendet.

Was ist jetzt mit den Kindern, die 3 Jahre alt sind und sich erst im vierten Lebensjahr befinden?

Bis zum vollendeten dritten Lebensjahr (= dritten Geburtstag!) hat man ja freien Eintritt, wenn man 3 ist, ist diese Bedingung aber nicht mehr erfüllt, weil man sich schon im 4. Lebensjahr befindet. Aber 4 ist man dann ein Jahr lang noch nicht, denn dazu muß man das vierte Lebensjahr ja schließlich erst mal vollenden! Dürfen Dreijährige vielleicht gar nicht in das Erlebnisbad?

Einfacher und eindeutiger wäre es gewesen, wenn man geschrieben hätte: „Kinder unter 4 Jahren haben freien Eintritt“

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