Warnhinweise und Vorschriften, Teil 2

Gleich noch etwas zum Thema Warnhinweise und Vorschriften in Deutschland, über die ich mich doch manchmal sehr wundern muß:

Ein Handwerker muß vom Fachhandel darüber aufgeklärt werden, wie er zum Beispiel einen Lack zu verarbeiten hat, und es muß ihm ein Sicherheitsdatenblatt ausgehändigt werden. Ein Heimwerker muß nicht aufgeklärt werden, der darf sich also ruhig vergiften.

Ein Handwerker muß beim Bedienen einer Säge Sicherheitsschuhe, eine Schutzbrille und einen Gehörschutz tragen. Ein Heimwerker darf sich ruhig das Gehör kaputtmachen, Späne ins Auge bekommen und sich eine schwere Platte auf den Fuß fallen lassen. Den muß der Fachhändler nicht aufklären. Und im Baumarkt muß niemand aufgeklärt werden, auch der Handwerker nicht. Der Baumarkt zählt nämlich nicht zum Fachhandel. Einige sind eben doch gleicher!

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