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Gib mir all Dein Gold! (Teil 2)
Wir trinken nicht viel Kaffee. Aber ab und zu möchte man doch mal schnell einen frisch aufgebrühten Kaffee haben, und so sind wir vor einiger Zeit Besitzer einer Senseo geworden, weil die Pads auf Dauer nicht so teuer sind, als wenn man dann ein Paket alten Kaffee wegwirft.
Wir trinken aber nicht so gerne den Senseo-Kaffee von Douwe Egberts, also haben wir dann immer die Pads von Jacobs gekauft. Da stand auf der Packung der Spruch: „Aus patentrechtlichen Gründen werden unsere Kaffeepads zur Zeit nicht für die Verwendung in Kaffeepadmaschinen der Marke Philips/Senseo angeboten.“
Es gibt da wohl ähnliche Patentstreitigkeiten wie zwischen den Tintenstrahldruckerherstellern und den Drittherstellern von Tinte. Die wollen auch ihre Flüssigkeiten mehrfach in Gold aufrechnen lassen, also warum nicht auch Kaffee richtig teuer bezahlen lassen? So wird dann die FOrm des Pad kurzerhand patentiert, und keiner darf solch ein Pad ohne Lizenzgebühren nachproduzieren. Und wenn ein anderes Pad trotzdem passt, aber nicht dem patentierten entspricht, dann klagt man eben gegen den Hinweis, daß die Pads trotzdem passen.
Seit kurzer Zeit steht auf der Jacobs-Kaffeepad-Packung nun der Spruch: „Nicht geeignet für Senseo- und Petra-Kaffeepadmaschinen.“ Sinnigerweise ist das zurzeit noch nur ein Aufkleber, der den anderen Spruch überklebt. Man darf also nicht darauf hinweisen, daß der ganze Schwachsinn aufgrund von Patentstreitigkeiten passiert, sondern man darf nur sagen, daß sie nicht für die Maschinen nicht geeignet sind, obwohl sie immer noch passen!
An Philips und Douwe Egberts: Gewinnmaximierungsabsicht muß nicht in grenzenloser Geldgeilheit enden!
Nachfolgend kommen noch ein paar Scans …


Au weia! Was mache ich denn nun? Mache ich mich jetzt irgendwie strafbar, wenn ich die Pads da trotzdem reinpacke?

Ach, bin ich erleichtert! Seit November 2006 ist Jacobs-Kaffee auch wieder ideal für alle Kaffeepadmaschinen.